Allgemeine Geschäftsbedingungen

B2B-SaaS-AGB-Muster. Diese Fassung ist deutlich vollständiger als der bisherige Platzhalter, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung. Vor dem ersten kostenpflichtigen Kunden müssen insbesondere Anbieterangaben, Preise, Zahlungsprozess, Leistungsumfang, Support, Verfügbarkeitszusagen und Lösch-/Exportprozess mit dem tatsächlichen Produkt übereinstimmen.

1. Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Leistungen unter der Marke WERKLYX zwischen VOR- UND NACHNAME / FIRMENNAME DES ANBIETERS („Anbieter“) und seinen Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden die im Bestellprozess ausgewählten WERKLYX-Module während der Vertragslaufzeit über eine internetbasierte Plattform zur Nutzung bereit. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss angezeigten Produktbeschreibung, dem gewählten Paket, den gebuchten Filial-/Nutzergrenzen und gegebenenfalls einer individuellen Leistungsbeschreibung.

Zum WERKLYX-Portfolio können insbesondere Module für Werkstattplanung, Ersatz-/Mietfahrzeugverwaltung, Personal-/Zeitprozesse, Kunden- und Fahrzeugdaten, Dokumente, Rollen, Filialen, Geräteverwaltung und betriebliche Auswertungen gehören. Nicht gebuchte oder ausdrücklich als Demo, Beta, Vorschau oder geplant gekennzeichnete Funktionen sind nicht geschuldet.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung von Tarifen auf der Website stellt noch kein bindendes Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Bestellschaltfläche ein Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung bestätigt, den Workspace bereitstellt oder die Leistung anderweitig freischaltet. Der Kunde hat vor Bestellung seine Unternehmensdaten, den gewählten Tarif und die Vertragsunterlagen zu prüfen.

4. Kundenkonto, Nutzer und Geräte

Der Kunde erhält einen eigenen Unternehmens-Workspace. Er ist dafür verantwortlich, Zugänge nur berechtigten Personen zur Verfügung zu stellen, Zugangsdaten geheim zu halten, Rollen und Berechtigungen sachgerecht zu vergeben sowie ausgeschiedene Mitarbeitende und verlorene Geräte unverzüglich zu sperren. Der Kunde haftet für die Nutzung seiner Zugänge nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.

5. Nutzungsrechte

Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf den vereinbarten Geschäftsbetrieb beschränktes Recht, die gebuchten WERKLYX-Funktionen vertragsgemäß zu nutzen. Eine Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet. Unzulässig sind insbesondere Umgehung technischer Nutzungsgrenzen, unberechtigter Zugriff auf fremde Mandanten, Weiterverkauf von Zugängen ohne Vereinbarung sowie automatisierte Belastungen der Systeme außerhalb dokumentierter Schnittstellen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die für Nutzung und Einrichtung notwendigen Informationen rechtzeitig bereit, hält seine Endgeräte und Internetverbindung in geeignetem Zustand und prüft von ihm eingegebene oder importierte Daten auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit. Er ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm in WERKLYX verarbeiteten Inhalte und personenbezogenen Daten verantwortlich.

7. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der elektronisch einbezogene Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragnehmer. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Erfüllung eigener Informationspflichten verantwortlich.

8. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen

Der Anbieter betreibt die Plattform mit der für einen professionellen SaaS-Dienst angemessenen Sorgfalt. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in einer gesonderten SLA ausdrücklich vereinbart wurde. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen externer Infrastruktur oder höhere Gewalt entstehen. Planbare Wartungsarbeiten sollen nach Möglichkeit so durchgeführt werden, dass der Geschäftsbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, wenn der vertragsgemäße Kernnutzen des gebuchten Produkts nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt, soweit Sicherheits- oder Rechtsgründe nicht eine kurzfristige Umsetzung erfordern.

9. Support

Support wird über die auf der Website oder im Kundenbereich angegebenen Kontaktwege innerhalb der veröffentlichten Servicezeiten erbracht. Reaktions- oder Lösungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in einem Tarif, Angebot oder SLA zugesagt wurden.

10. Preise, Abrechnung und Steuern

Es gelten die bei Bestellung angezeigten Preise und Abrechnungsintervalle. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich B2B-Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die Rechnungsangaben werden entsprechend angepasst. Zusatzfilialen, zusätzliche Nutzer oder sonstige Mehrnutzung werden nach der vereinbarten Preislogik berechnet.

11. Fälligkeit und Zahlungsverzug

Entgelte sind entsprechend der im Bestellprozess gewählten Zahlungsart und dem ausgewiesenen Zahlungsziel fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter darf nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung den Zugang vorübergehend sperren, wenn fällige Forderungen nicht beglichen werden und die Sperrung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist. Der Zahlungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

12. Laufzeit und ordentliche Kündigung

Bei monatlicher Abrechnung läuft der Vertrag zunächst für einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Bei jährlicher Abrechnung läuft der Vertrag zunächst für zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird. Individuelle Angebote können abweichende Laufzeiten enthalten; diese gehen vor.

Die Kündigung kann mindestens in Textform an die vom Anbieter benannte Vertrags-/Supportadresse erfolgen. Ein im Kundenportal bereitgestellter Kündigungsweg kann zusätzlich genutzt werden.

13. Außerordentliche Kündigung und Sperrung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegendem oder wiederholtem Missbrauch, Angriffen auf die Plattform, unbefugtem Zugriff auf fremde Daten oder erheblichen Zahlungsrückständen nach erfolgloser Fristsetzung vorliegen. Bei akuten Sicherheitsrisiken darf der Anbieter gefährdete Zugänge oder Geräte vorübergehend sperren, soweit dies zum Schutz von Kunden, Betroffenen oder Infrastruktur erforderlich ist.

14. Datenexport und Vertragsende

Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren. Soweit technisch vorgesehen, stellt der Anbieter während der Vertragslaufzeit angemessene Exportmöglichkeiten bereit. Nach Vertragsende werden Kundendaten nach dem dokumentierten Löschkonzept gelöscht oder anonymisiert, sobald keine gesetzlichen Aufbewahrungsrechte oder -pflichten entgegenstehen. Daten in Sicherungskopien können bis zum turnusmäßigen Überschreiben verbleiben und werden in dieser Zeit nicht für andere Zwecke produktiv genutzt.

15. Mängel und Störungen

Der Kunde meldet reproduzierbare Störungen mit einer möglichst konkreten Beschreibung. Der Anbieter wird berechtigte Mängel im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen innerhalb angemessener Zeit bearbeiten. Eine Haftung für Störungen, die überwiegend aus Systemen des Kunden, nicht unterstützten Konfigurationen oder von ihm eingesetzten Drittanwendungen stammen, besteht nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

16. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regeln zur Beweislast bleiben unberührt.

17. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die sie aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs trotz angemessener Vorsorge nicht verhindern kann. Die betroffene Partei informiert die andere Seite, soweit zumutbar, über Dauer und Auswirkungen.

18. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

19. Referenznennung

Eine öffentliche Nutzung von Name, Logo oder Kennzeichen des Kunden als Referenz erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.

20. Änderungen dieser AGB

Für laufende Verträge werden wesentliche Änderungen der AGB nur mit Zustimmung des Kunden oder auf einer anderweitig gesetzlich zulässigen Grundlage wirksam. Rein redaktionelle Anpassungen oder zwingende gesetzliche Änderungen können entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden.

21. Abtretung

Die Übertragung des Vertrags oder wesentlicher Rechte und Pflichten durch den Kunden auf Dritte bedarf der Zustimmung des Anbieters, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

22. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.